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Die unterschiedlichen Arten von E-Signaturen und ihre Anwendungsgebiete

Die unterschiedlichen Arten von E-Signaturen und ihre Anwendungsgebiete
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Im Laufe der Menschheitsgeschichte waren Unterschriften ein Mittel zur Identifizierung von Schlüsselpersonen in wichtigen Angelegenheiten der Regierung, des Rechts und der Finanzen. Als das Internet in den späten 1990er Jahren immer beliebter wurde, trat eine neue Form der persönlichen Identifizierung auf den Plan: die elektronische oder digitale Signatur. Während Gesetzgeber und Regulierungsbehörden sich beeilten, die rechtlichen Parameter dieser neuen Technologie zu definieren, nahmen die Verbraucher die Schnelligkeit und den Komfort, den sie bietet, an.

Heutzutage gibt es mehrere Arten von E-Signaturen, die über ein breites Spektrum von Branchen hinweg als rechtsverbindlich gelten. Im Folgenden  werden die drei gängigen Arten von E-Signaturen sowie spezifische Gesetze und Anwendungsfälle im Zusammenhang mit dieser innovativen Verifizierungsmethode erörtert.

Die 3 Arten von eSignaturen

Der Gesetzgeber hat 3 grundlegende Kategorien von E-Signaturen festgelegt. Zum Beispiel definiert die 2014 entwickelte und 2016 in Kraft getretene eIDAS-Verordnung der Europäischen Union diese 3 Kategorien wie folgt:

  • Einfache (oder grundlegende) elektronische Signaturen
  • Fortgeschrittene elektronische Signaturen
  • Qualifizierte elektronische Signaturen

Es gibt einige wichtige Unterschiede zwischen diesen E-Signatur-Arten:

  • Einfache elektronische Signaturen sind die umfassendste Kategorie der elektronischen Signatur. Sie sind definiert als „Daten in elektronischer Form, die an andere Daten in elektronischer Form angehängt oder mit diesen logisch verbunden sind und die vom Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet werden”. In vielen Fällen werden einfache elektronische Signaturen als rechtsverbindlich angesehen. Für bestimmte Dokumente müssen jedoch höhere Anforderungen erfüllt werden.
  • Fortgeschrittene elektronische Signaturen sind Unterschriften, die mit einem „elektronischen Siegel” versehen sind. Das heißt, sie werden über einen„elektronischen Einschreibedienst” übertragen, der einen Nachweis über die Handhabung der übertragenen Daten erbringen kann. Diese Signaturen werden typischerweise von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle (oder CA) zertifiziert.
  • Qualifizierte elektronische Signaturen sind fortgeschrittene elektronische Signaturen, die zusätzliche Anforderungen erfüllen. Beispielsweise müssen qualifizierte E-Signaturen ein Zertifikat besitzen, das auf öffentlichen Schlüsseln basiert, die mithilfe einer kryptografischen Karte (oder eines gleichwertigen Geräts) mit einem doppelten Authentifizierungsfaktor ausgestellt wurden. Außerdem muss eine vorherige Identifizierung des Unterzeichners durch eine geprüfte Stelle erfolgen.
Vereinfacht ausgedrückt lassen sich die 3 Arten von elektronischen Signaturen nach ihrem Sicherheitsniveau klassifizieren: Die einfache elektronische Signatur ist die am wenigsten sichere der drei, die qualifizierte elektronische Signatur ist die sicherste.

Gesetze und Anwendungsfälle für eSignaturen

In den Vereinigten Staaten gibt es 4 Grundprinzipien, auf denen die Rechtmäßigkeit einer E-Signatur beruht:

  1. Absicht des Unterzeichners. Wie bei handschriftlichen Unterschriften auch muss klar erkennbar sein, dass der Unterzeichner die Absicht hatte, ein Dokument zu unterschreiben.
  2. Einverständnis zur elektronischen Unterschrift. Beide Parteien müssen bei einem Vertrag oder einem anderen Dokument ihre Zustimmung zur Durchführung wichtiger geschäftlicher Aufgaben (z. B. Unterzeichnung) auf elektronischem Wege klar zum Ausdruck bringen. Es gibt einige wenige Ausnahmen von dieser Regel, z. B. wenn eine Partei bereits zuvor der Verwendung elektronischer Signaturen zugestimmt hat und diese Zustimmung nicht ausdrücklich widerrufen hat.
  3. Eine genaue korrespondierende Aufzeichnung. Die Plattform für elektronische Signaturen, die für eine Transaktion verwendet wird, muss eine mit der Signatur verbundene Aufzeichnung aufbewahren, die den Prozess, mittels dessen die Signatur erstellt wurde, exakt nachzeichnen kann.
  4. Aufbewahrung von Aufzeichnungen. Die Aufzeichnung einer elektronischen Signatur muss für die Akten jeder Partei, die Anspruch auf diese Daten hat, exakt reproduziert werden und zur Verfügung stehen.

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In den meisten Fällen werden E-Signaturen, die diesen Richtlinien entsprechen, als rechtsverbindlich angesehen.

In den Vereinigten Staaten gibt es mehrere Gesetze, die die Wirksamkeit und Verwendung von E-Signaturen regeln. Dazu gehören branchenspezifische Gesetze wie z. B. die Verordnung 21 CFR Part 11 der FDA, die elektronischen Signaturen 1997 die gleiche rechtliche Wirkung wie „Wet Ink”-Signaturen verlieh. Darüber hinaus haben der Uniform Electronic Transactions Act (UETA) und der Electronic Signatures in Global and National Commerce Act (ESIGN), die 1999 bzw. 2000 eingeführt wurden, die Wichtigkeit und die Legitimität elektronischer Signaturen auf nationaler Ebene erkannt und bestätigt.

In den Vereinigten Staaten gibt es immer noch einige Anwendungsfälle, in denen E-Signaturen nicht angemessen wären, wie z. B.:

  • Die Abfassung/Bestätigung von Testamenten, Kodizillen und testamentarischen Verfügungen
  • Die Erstellung von offiziellen Gerichtsdokumenten
  • Die Ausarbeitung von Adoptions-, Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen
  • Die Beendigung von Lebensversicherungsleistungen
  • Die Dokumentation für den Umgang mit gefährlichen/toxischen Stoffen während des Transports
  • Die Erstellung von Verträgen, die dem UCC (Uniform Commercial Code) unterliegen

In den europäischen Ländern gibt es einige Abweichungen in Bezug auf den Rahmen und die Anwendung des Rechts bei elektronischen Signaturen. So gilt in Deutschland beispielsweise die eIDAS-Verordnung der EU, was bedeutet, dass eine E-Signatur in den meisten Fällen nicht nur in Deutschland als rechtsverbindlich gilt, sondern auch in den anderen Mitgliedsstaaten der EU als rechtsverbindlich angesehen werden würde. Darüber hinaus verleiht die eIDAS-Verordnung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) die gleiche Rechtskraft, wie sie eine handschriftliche Unterschrift besitzt.

Dennoch gibt es in Deutschland verschiedene Stufen der E-Signatur-Legitimation. Zum Beispiel:

  • Einfache elektronische Signaturen eignen sich im Allgemeinen für Verbraucherverträge (z. B. Policen, Rechnungen und Benutzerhandbücher), kommerzielle Verträge und Personalunterlagen. 
  • Qualifizierte elektronische Signaturen sind erforderlich für Gerichtsdokumente, Verbraucherkredit-/Darlehensverträge und bestimmte Miet-/Leasingdokumente, einschließlich Kündigungen und Mietverträgen auf der Basis von Indexmieten.
  • Dokumente, die eine notarielle Beglaubigung erfordern, sind nicht mit elektronischen Signaturen kompatibel.

Alles in allem tendieren viele Unternehmen in den USA und Europa zur Implementierung der Technologie der fortgeschrittenen elektronischen Signatur. Es gibt viele Vorteile der E-Signatur im Versicherungs- und im Bankwesen. Zum Beispiel können sowohl Bankverträge als auch Versicherungspolicen durch elektronische Signaturen validiert werden, was einst langwierige Prozesse einfacher und effizienter macht.

Die Bedeutung der Erfassung von qualifizierten eSignaturen

Während einfache elektronische Signaturen bereits ihren Platz haben, haben immer mehr Unternehmen sichergestellt, dass ihre E-Signatur-Plattform die Erfassung qualifizierter elektronischer Signaturen ermöglicht. Qualifizierte E-Signaturen stellen im Falle eines Rechtsstreits über eine digitale Transaktion den stärksten rechtlichen Beweis dar und können dazu beitragen, sowohl Verbraucher als auch Unternehmen vor Identitätsdiebstahl und anderen Formen des Betrugs zu schützen.

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Vera Smirnoff
Vera Smirnoff

Vera Smirnoff ist Demand Generation Manager bei EasySend. Sie beschäftigt sich mit der digitalen Transformation im Versicherungs- und Bankwesen und den neuesten Trends im Bereich InsurTech und digitales Kundenerlebnis.